
(Quelle: Diyanet)
Das Fasten im Ramadan ist unter folgenden fünf Voraussetzungen verpflichtend:
- Man ist Muslima oder Muslim.
- Man ist rechenschaftspflichtig, das heißt, man hat die Geschlechtsreife erreicht.
- Man ist körperlich und psychisch in der Lage zu fasten.
- Man befindet sich nicht auf Reisen.
- Es gibt keine Hinderungsgründe, die dem Fasten entgegenstehen.
Es gibt eine Unterscheidung zwischen zwei Situationen: Falls Sie aus erlaubten Gründen nicht gefastet haben, beispielsweise aufgrund von Krankheit, oder falls Sie aus unerlaubten Gründen nicht gefastet haben, wie beispielsweise das absichtliche Brechen des Fastens oder das Nicht-Beginnen des Fastens, obwohl es keinen erlaubten Grund dafür gab.
Im ersten Fall wird dies durch die Fidya kompensiert, im letzteren Fall durch die Kaffara.
Ihre Fidya-Spende kann sowohl im als auch nach dem Ramadan entrichtet werden. Nach Meinung vieler Gelehrter haben Sie Zeit, Ihre Fidya bis zum nächsten Ramadan abzugeben.
Nein, laut Quran darf die Fidya ausschließlich zur Speisung von bedürftigen Menschen verwendet werden. Musaid hält sich strikt an die islamischen Vorschriften und sorgt dafür, dass Ihre Fidya entsprechend eingesetzt wird.
Wenn Sie Ihre Fidya über Musaid entrichten möchten, können Sie online den entsprechenden Zweck auswählen oder bei einer Überweisung den Verwendungszweck „Fidya“ angeben.
Fidya ist eine Ersatzleistung für Fastentage, die aufgrund eines legitimen Grundes nach dem Quran (siehe 2:184) nicht eingehalten werden konnten. Laut der Mehrheit der Gelehrten betrifft dies Muslime, die beispielsweise aufgrund von Alter, chronischer Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit oder einer längeren Reise im Ramadan nicht fasten können.
Wer lediglich kurzfristig erkrankt, kann den jeweiligen Tag bis zum nächsten Ramadan nachfasten und muss keine Fidya entrichten. Falls eine Krankheit oder Reise jedoch länger andauert und das Nachfasten vor dem nächsten Ramadan nicht möglich ist, muss pro nicht gefastetem Tag eine bedürftige Person gespeist werden.
Falls man bereits im Voraus weiß, dass man die verpassten Tage nicht nachholen kann, etwa wegen einer dauerhaften Krankheit, kann die Fidya bereits im oder direkt nach dem Ramadan entrichtet werden.
Die Fidya entspricht der Kostenhöhe einer Mahlzeit für einen bedürftigen Menschen pro nicht gefastetem Tag. Musaid hat den aktuellen Richtwert auf 12 Euro pro Tag festgelegt, angelehnt an die Zakat-ul-Fitr. Wer den gesamten Ramadan nicht fasten kann, spendet somit 360 Euro, um an 30 Tagen 30 bedürftige Menschen zu speisen.
Wer das Fasten ohne berechtigten Grund unterbricht oder gar nicht fastet, obwohl er gesund ist, sollte zuerst aufrichtige Reue gegenüber Allah zeigen und sich fest vornehmen, diesen Fehler nicht zu wiederholen.
Die Gelehrten vertreten unterschiedliche Ansichten zur Kaffara. Nach einer Meinung muss für jeden absichtlich gebrochenen oder versäumten Fastentag entweder zwei Monate am Stück gefastet oder 60 bedürftige Menschen gespeist werden. Andere Gelehrte vertreten die Auffassung, dass alle versäumten Tage nachgefastet werden müssen. Eine weitere Meinung besagt, dass nur aufrichtige Reue notwendig ist, da eine Kaffara die Sünde nicht sicher ausgleicht.
Unabhängig davon empfehlen alle Gelehrten, freiwilliges Fasten außerhalb des Ramadan zu vermehren, um Allahs Vergebung zu erlangen. Bei Unsicherheiten sollte ein Imam oder Gelehrter der eigenen Rechtsschule konsultiert werden. Und Allah weiß es am besten.
Die Höhe der Zakat-ul-Fitr variiert je nach Land und den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Berechnung orientiert sich an 2,25 bis 2,5 kg der üblichen Grundnahrungsmittel wie Reis, Weizen oder Datteln. In Deutschland liegt der aktuelle Mittelwert bei 12 Euro, woran sich auch Musaid orientiert.
Die Zakat-ul-Fitr wird in Form von Lebensmittelpaketen an Bedürftige verteilt. Diese Pakete enthalten Grundnahrungsmittel wie Reis, Mehl, Zucker, Speiseöl, Datteln oder Linsen und reichen oft über das Fest hinaus. Die Verteilung erfolgt vor dem Festgebet, damit niemand am Festtag betteln muss.
Zusätzlich können Sie ein Lebensmittelpaket für 50 Euro spenden, das bereits vor dem Fest an Bedürftige weitergegeben wird.
Die Zakat-ul-Fitr entspricht dem Wert einer Mahlzeit und beträgt in Deutschland derzeit 12 Euro pro Person. Sie muss spätestens am Ramadan-Festtag vor dem Festgebet entrichtet werden.
Sie können Ihre Zakat-ul-Fitr auch vor dem Ramadan an Musaid übergeben, mit der Absicht, dass wir diese als anvertrautes Gut (Amana) erst zu den Festtagen einsetzen.
Die Zakat-ul-Fitr muss unbedingt vor dem Festgebet entrichtet werden. Falls dies nicht geschieht, wird sie nicht mehr als Zakat-ul-Fitr, sondern als normale Sadaqa betrachtet.
Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Kommt jemand der Zakat-ul-Fitr vor dem Gebet nach, wird sie als angenommene Zakat betrachtet. Kommt man ihr nach dem Gebet nach, wird sie als gewöhnliche Sadaqa betrachtet.“(Abu Dawud);
Die Zakat-ul-Fitr ist für jeden Muslim (Erwachsene und Kinder) verpflichtend und dient als Reinigung für Verfehlungen im Ramadan. Sie muss für jedes Familienmitglied entrichtet werden, einschließlich Kinder und Säuglinge.
Für ein ungeborenes Kind muss keine Zakat-ul-Fitr gezahlt werden, es sei denn, es wird noch vor dem Festtag geboren.
Ja, Spenden an Musaid sind steuerlich absetzbar. Sie können Spenden bis zu 10 % Ihres Jahreseinkommens beim Finanzamt geltend machen.
Spenden bis 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Nachweis wird jedoch ein Beleg von Musaid benötigt, der den steuerbegünstigten Zweck und die Freistellung von der Körperschaftssteuer bestätigt.
Für Spenden über 300 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von Musaid.